Neue Steuern und obligatorische Zahlungen: Was die Ukrainier im Jahr 2025 erwartet.


Ukrainischen Unternehmern wurde erklärt, wie sich die Steuern für Einzelunternehmer im Jahr 2025 ändern werden und wer mehr zahlen muss.
Ab dem 1. Januar 2025 treten in der Ukraine wichtige Veränderungen im Steuersystem für Einzelunternehmer (EU) in Kraft - die Steuern steigen und die Regeln für ihre Berechnung ändern sich.
Die wichtigste Änderung betrifft den einheitlichen Sozialbeitrag (USB). Während die Zahlung seit Beginn des Krieges im Jahr 2022 freiwillig war, wird der USB nun wieder zu einer obligatorischen Zahlung. Er muss selbst in den Monaten gezahlt werden, in denen der Unternehmer kein Einkommen erzielt hat.
Darüber hinaus müssen Unternehmer, die unter dem vereinfachten Steuersystem arbeiten, den militärischen Beitrag verpflichtend zahlen.
Obwohl für Unternehmer der ersten Gruppe der Betrag der einheitlichen Steuer unverändert bleibt (302,80 Griwna), wird die Gesamtsumme der obligatorischen Zahlungen erheblich steigen. Dies liegt daran, dass zwei neue obligatorische Zahlungen hinzukommen: USB und militärischer Beitrag.
Somit wird die monatliche steuerliche Belastung für Einzelunternehmer der ersten Gruppe um 2560 UAH steigen. Im vierteljährlichen Maßstab beträgt dies 7680 UAH und jährlich 30.720 UAH.
Auch für Einzelunternehmer der zweiten Gruppe steigt die zu zahlende Steuerhöhe. Infolgedessen wird die Steuerlast auf monatlich 4160 UAH ansteigen, was fast dreimal mehr ist als im Jahr 2024.
Die Einführung neuer obligatorischer Zahlungen betrifft auch Einzelunternehmer der dritten Gruppe. Ab 2025 müssen sie USB, den militärischen Beitrag und die einheitliche Steuer zahlen, deren Berechnung sich ändert.
Ab 2025 sind alle Unternehmer, mit Ausnahme derjenigen, die in Kampfgebieten tätig sind, verpflichtet, die Möglichkeit von bargeldlosen Zahlungen (POS-Terminal) zu gewährleisten. Die Vergünstigungen für Siedlungen mit weniger als 5000 Einwohnern werden aufgehoben. Auch das Moratorium für dokumentarische Planprüfungen für Einzelunternehmer wird aufgehoben.
Ab 2025 sind Unternehmer verpflichtet, den einheitlichen Sozialbeitrag vierteljährlich zu zahlen - im Monat nach dem Ende des Quartals. Für Unternehmer der II Gruppe ist der letzte Termin für die Einreichung des Berichts der 3. März 2025, für die III Gruppe der 10. Februar 2025. Auch im Jahr 2025 wird die obligatorische monatliche Berichterstattung über die Arbeitnehmer, die bis zum 20. des Folgemonats eingereicht werden muss, wieder eingeführt, beginnend im Februar.
Bei verspäteter Zahlung des USB sehen sich Unternehmer finanziellen Sanktionen und sozialen Folgen gegenüber, wie beispielsweise dem Verlust der Versicherungsdauer und der Rentenansprüche.
Darüber hinaus werden sich im nächsten Jahr die Umsatzgrenzen für Einzelunternehmer ändern, und im Falle einer Überschreitung dieser Grenzen muss der Unternehmer auf ein allgemeines Steuersystem wechseln oder die Gruppe ändern.
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