In der Ukraine wurde das Verfahren zur Erlangung und Verlängerung des Aufschubs von der Mobilisierung vereinfacht.


Die Ukraine verlängert die Aufschübe von der Mobilisierung gemäß der Verordnung des Ministerkabinetts Nr. 1558. Diese Verordnung trat am 16. Januar in Kraft. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Aufschübe nur bei Vorliegen rechtlicher Gründe verfügbar sind.
Nach der neuen Regelung müssen die Territorialen Rekrutierungszentren (TRZ) innerhalb von fünf Tagen die Gründe für den Aufschub über das Register 'Oberih' überprüfen. Dies betrifft Fälle, in denen eine Person einen Antrag gestellt hat oder wenn staatliche Stellen darum gebeten haben, den Aufschub zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt auch bei Eingang offizieller Mitteilungen über den Verlust der Grundlage für den Aufschub.
Wenn die Grundlagen nicht über das Register überprüft werden können, müssen die TRZ den Wehrpflichtigen darüber informieren, dass er zusätzliche Dokumente bereitstellen muss. Diese Mitteilungen können per Post, E-Mail oder Telefon versendet werden.
Die Ausstellung oder Stornierung der Aufschübe wird am Tag der Ausstellung des Dokuments oder der Versendung der Mitteilung über 'Reserv+' im Register 'Oberih' eingetragen.
Die Verordnung legt unterschiedliche Dauer der Aufschübe je nach Gründen fest.
- Reservierte Mitarbeiter erhalten einen Aufschub für die Dauer der Reservierung.
- Personen mit Behinderungen erhalten einen Aufschub für die Dauer der entsprechenden Gründe.
- Vorübergehend untaugliche Personen aus gesundheitlichen Gründen erhalten einen Aufschub für den im WLK-Dokument angegebenen Zeitraum, jedoch maximal 12 Monate.
- Studenten, Doktoranden und Praktikanten erhalten einen Aufschub für ein Semester oder ein halbes Jahr.
- Wissenschaftler und Pädagogen erhalten einen Aufschub bis zum Ende des Schuljahres.
Um einen Aufschub zu beantragen, muss der Wehrpflichtige persönlich die Dokumente bei den TRZ zusammen mit dem militärischen Registrierungsschein einreichen. Der Antrag auf Aufschub wird am Tag der Einreichung registriert.
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