Einschließlich der Ukraine und Taiwan: Das US-Außenministerium hat Programme für ausländische Hilfe für 90 Tage ausgesetzt.


Das US-Außenministerium hat unerwartet den Großteil der Programme für ausländische Hilfe für 90 Tage ausgesetzt. Die Hilfsprogramme für Israel und Ägypten bleiben unverändert.
Nach Informationen von Politico hat Außenminister Marco Rubio eine Anordnung an alle diplomatischen Vertretungen geschickt, die Arbeit an bestehenden Programmen für ausländische Hilfe einzustellen. Diese Änderungen treten sofort in Kraft.
Die neuen Regeln sind eine Erweiterung der Exekutivanordnung des Präsidenten Donald Trump, die die Ausstellung neuer Zuschüsse für ausländische Hilfe um 90 Tage aussetzte. Zuvor war unklar, ob die Anordnung des Präsidenten bereits bewilligte Mittel und Hilfe für die Ukraine betrifft.
Gemäß dem erhaltenen Dokument von Politico bedeutet die Aussetzung die Unterbrechung der Mittelvergabe sogar für genehmigte Programme der USA. Ausnahmen sind militärische Finanzierungsprogramme für Ägypten und Israel, Notfall-Lebensmittelhilfe und 'rechtmäßige Ausgaben, die vor Inkrafttreten der Anordnung entstanden sind'.
Die Pause bei den Programmen für ausländische Hilfe betrifft wichtige Verbündete, darunter die Ukraine, Jordanien und Taiwan. Das Außenministerium muss innerhalb von 85 Tagen nach Inkrafttreten der Anordnung einen Bericht erstellen, wonach Rubio Trump Empfehlungen zur Fortsetzung oder Einstellung der Programme vorlegen wird.
Lesen Sie auch
- Die Frontlinie am 25. Juni. Zusammenfassung des Generalstabs
- NATO hat sich verpflichtet, 5% des BIP für Verteidigung auszugeben und Russland als langfristige Bedrohung anerkannt: Was bedeutet das für die Ukraine
- Der Feind greift die Positionen der Verteidigungskräfte im Gebiet von Wovtschansk und Lipzi verstärkt an
- Die minenverseuchten Gebiete in der Ukraine haben um 20 % abgenommen
- Angriffe feindlicher Drohnen: Warum die Effektivität der Luftabwehr um die Hälfte gesunken ist
- KI gegen Minen: Ukrainische Entwicklung Mines Eye verändert die Regeln der Minenräumung